Diese Beisetzungsformen sind in Deutschland gesetzlich erlaubt:


• Bestattung in einem Sarg auf dem Friedhof (Erdbestattung)
• Bestattung in einer Urne auf dem Friedhof (Feuerbestattung)
• Bestattung in einer Urne in bestimmten Gewässern (Seebestattung)
• Bestattung in einer Urne zu Füßen eines Baumes (Ruheforstbestattung)
• Bestattung in einer Urne in einem Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof (Anonyme Bestattung)
• Neu: Bestattung als Baum des Lebens (Tree of Life)

Die Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beigesetzt. Sie ist die traditionelle Bestattungsform, die bis 1934 sogar gesetzlich vorgeschrieben war.

Die Feuerbestattung

Seit alters her ist die Feuerbestattung bei vielen Völkern eine gebräuchliche Form der Totenbestattung. Nach der gesetzlichen und kirchlichen Anerkennung nimmt der Anteil der Feuerbestattungen seit der Mitte des 20. Jahrhunderts kontinuierlich zu. Bei dieser Form der Beerdigung wird der Sarg mit dem Verstorbenen verbrannt. Die Aschereste werden in eine Urne gefüllt, welche dann auf der vorgesehenen Grabstelle beigesetzt wird.

Eine Seebestattung

Bei der Seebestattung handelt es sich um eine Form der Urnenbeisetzung. Nach der Einäscherung wird die Urne mit den Ascheresten des Verstorbenen außerhalb der Dreiseemeilenzone im Meer versenkt. Eine Einäscherung ist also zwingende Voraussetzung bevor die Asche in einer wasserlöslichen Urne beigesetzt werden kann

Tree-of-Life (Sonderform der Bestattung)

"Tree of Life" ist Sinnbild für das Fortbestehen des Lebens. Der Gedanke, dass die Asche eines Verstorbenen durch die Wurzeln eines Baumes aufgenommen wird und somit in ihm "weiterlebt", scheint vielen Menschen annehmlich. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Tree-of-Life Baumbestattungen

Die anonyme Bestattung/anonyme Grabstelle

Unter einer anonymen Bestattung versteht man die Beisetzung der Aschereste bzw. des Sarges eines Verstorbenen in einem Bereich des Friedhofs ohne individuelle Grabmale oder individuelle Grabpflege. Somit ist nach der Beisetzung keinerlei Rückschluss auf die letzte Ruhestätte des Verstorbenen möglich. In einigen Regionen untersagt die Friedhofsordnung auch das Geleit der Urne oder des Sargs durch die Angehörigen. Lediglich der Friedhofsverwaltung ist die genaue Ruhestätte des Verstorbenen bekannt. Die Gründe für die Zunahme dieser Bestattungsform liegen in den vergleichsweise geringeren Kosten und der zunehmenden gesellschaftlichen Mobilität. Oftmals stehen keine Angehörigen zur Verfügung, die der Grabpflege nachkommen können.

Welche Alternativen bestehen zur anonymen Beisetzung?

Die Entscheidung für eine anonyme Grabstelle wird oftmals getroffen, wenn Angehörige fehlen oder diese aufgrund großer räumlicher Entfernung nicht in der Lage sind der Grabpflege nachzukommen. Dennoch besteht oftmals der Wunsch nach einem konkreten Ort des Gedenkens an den oder die Verstorbene. In diesem Zusammenhang bieten halbanonyme Grabstellen eine sinnvolle Alternative. Im Gegensatz zu anonymen Grabstellen sind diese durch ein individuelles Grabmal gekennzeichnet. Die Grabpflege wird gestellt. Eine andere Alternative stellt der Abschluss von Grabpflegeverträgen dar. Diese bieten die Möglichkeit die Grabstelle nach individuellen Vorstellungen gestalten zu lassen. Die Pflege übernimmt ein entsprechend spezialisierter Dienstleistungsbetrieb.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Bei einer Bestattung handelt es sich um eine sehr komplexe Dienstleistung. Je nach den individuellen Vorstellungen und der Bestattungsform können die Kosten für eine Bestattung stark variieren. Im Allgemeinen wird zwischen den eigentlichen Bestattungskosten und den Kosten für Fremdleistungen unterscheiden.
Die Kosten einer Beisetzung ergeben sich aus:
• Sarg / Urne & Sargausstattung / Bekleidung
• Einsargung, Überführung
• Gruftbau
• Einäscherung im Krematorium (nur bei Feuerbestattung)
• Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeier
• Verwaltungskosten

Die Gebühren für die Einäscherung des Verstorbenen bei einer Feuerbestattung fallen im Krematorium an und werden vom Bestatter lediglich in Rechnung gestellt.

Weitere Kosten fallen für die Leistungen Dritter an:
• Friedhofskosten, Kosten der Grabstelle
• Nutzung der Trauerhalle, Blumenschmuck
• ggf. Annoncierung (Traueranzeigen und Danksagung)
• Grabstein
• Beurkundung durch das Standesamt
• ärztliche Leichenschau

Benötigen Sie weitere Informationen?

Sie haben Fragen zum Ablauf Ihrer Trauerfeier; benötigen Infos zu den vorauss. Kosten?